Normen & Gesetze beim Umstieg auf LED

Der Umstieg von Leuchtstoffröhren auf LED unterliegt klaren gesetzlichen und normativen Vorgaben. Für Unternehmen, Kommunen und Betreiber sind insbesondere RoHS, IEC/EN 62776, die EU-Ökodesign-Verordnung sowie verifizierte Umweltdeklarationen (EPD) entscheidend. Sie regeln Sicherheit, Energieeffizienz, Lebensdauer und ökologische Anforderungen an moderne LED-Leuchtmittel.

Veröffentlicht am 18.12.2025

Überblick - die wichtigsten LED-Normen und Richtlinien für LED-Retrofit

Langlebig & energieeffizient

Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektronik

Langlebig & energieeffizient

Sicherheitsnorm für
LED-Retrofit

Langlebig & energieeffizient

Energieeffizienz, Lebensdauer & Reparierbarkeit

Langlebig & energieeffizient

Umweltprodukterklärung & Nachhaltigkeit

Welche Rolle spielt RoHS für die CE-Konformität?

Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie ist die Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung von LED-Leuchtmitteln und LED-Leuchten, da sie den Einsatz bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten begrenzt.

Was ist RoHS?

Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU ("Restriction of Hazardous Substances")RoHS-Richtlinie 2011/65/EU ("Restriction of Hazardous Substances") beschränkt innerhalb der EU gefährliche Stoffe in Produkten, wie zum Beispiel Quecksilber in Elektro- und Elektronikgeräten.

Was bedeutet die CE-Kennzeichnung?

Das CE-Kennzeichen steht für „Conformité Européenne“, auf Deutsch „Europäische Konformität“. Es handelt sich um eine rechtlich verpflichtende Herstellererklärung. Mit dem Anbringen des CE-Kennzeichens bestätigt der Hersteller, dass das betreffende Produkt alle geltenden EU-Richtlinien und  EU-Verordnungen erfüllt, die für seine Produktgruppe relevant sind. Im Fall von Leuchten und Leuchtmitteln sind das insbesondere Richtlinien zur elektrischen Sicherheit, elektromagnetischen Verträglichkeit sowie zur Ökodesign-Richtlinie. 

Was RoHS & CE für Betreiber bedeuten

  • Bei Änderungen an Beleuchtungsanlagen gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Es dürfen nur RoHS-konforme Leuchten und Leuchtmittel eingesetzt werden, um die CE-Konformität zu erhalten.
  • Wer nicht RoHS-konforme Leuchtmittel weiter einsetzt, riskiert die Nichtkonformität der gesamten Anlage.
  • Retrofit-Leuchtmittel nach IEC EN 62776 stellen sicher, dass Umrüstungen normkonform sind.

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Verbot von Leuchtstoffröhren seit August 2023

Die aktuelle RoHS-Richtlinie 2011/65/EU verbietet den Einsatz von Quecksliber in Elektro- und Elektronikgeräten. Für T5- und T8-Leuchtstoffröhren, die Quecksilber enthalten, galten zeitlich befristete Ausnahmen. Diese Sonderregelung endete am 24. August 2023. Seitdem dürfen quecksilberhaltige Leuchtstoffröhren nicht mehr in Verkehr gebracht werden und gelten nicht mehr als CE-konform.

Welche Sicherheitsanforderungen gelten bei LED-Umrüstungen?

Die internationale Norm IEC/EN 62776 ist seit 2015 die maßgebliche Produktnorm für die 1:1-Umrüstung von zweiseitig gesockelten T5- und T8-Leuchtstoffröhren auf LED-Röhren mit gleichen Sockeln (T5/G5 und T8/G13). Die umgerüstete Leuchte muss mindestens genauso sicher betrieben werden wie zuvor – bei deutlich höherer Effizienz und Lebensdauer.

Was ist die Norm IEC EN 62776?

Die Norm IEC EN 62776 definiert Sicherheitsanforderungen für LED-Retrofit-Leuchtmittel, die als 1:1 Ersatz (Retrofit) für lineare Leuchtstofflampen in bestehende Leuchten eingesetzt werden. Sie regelt die

  • elektrische Sicherheit
  • Austauschbarkeit & Prüfverfahren
  • zulässige Betriebsbedingungen
  • Temperaturbereich zwingend –20 °C bis +60 °C

Welche LED-Retrofit-Verfahren gibt es?

LED-Retrofitlampen (für KVG)

KVG steht für konventionelles Vorschaltgerät. Bei Leuchten mit KVG erfolgt die 1:1-Umrüstung ohne Umbau der Leuchte:

  • Starter wird durch Dummy ersetzt.
  • Einsetzen der LED-Lampe/Leuchtröhre.
  • Betrieb anschließend direkt an 230 V.

LED-Konversionslampen (für EVG)

EVG steht für elektronisches Vorschaltgerät. Bei Leuchten mit EVG wird das Vorschaltgerät in der Leuchte durch eine Elektrofachkraft stillgelegt:

  • EVG wird über Konversions-Kit stillgelegt.
  • Einsetzen der LED-Lampe/Leuchtröhre.
  • Betrieb anschließend direkt an 230 V.

LED-Retrofit EVG/KVG nach IEC EN 62776LED-Retrofit EVG/KVG nach IEC EN 62776

Umverdrahtung nach IEC EN 62776

Die EU-Ökodesign-Verordnung - Anforderungen zu Energieeffizienz, Lebensdauer, Reparierbarkeit

Die Verordnung (EU) 2019/2020 (Ecodesign für Lichtquellen)Verordnung (EU) 2019/2020 (Ecodesign für Lichtquellen) definiert Mindestanforderungen an Energieeffizienz, Lebensdauer und Zuverlässigkeit für Lichtquellen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Diese wird zukünftig durch die  EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR)EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) erweitert. Langlebige, reparierbare und standardkonforme Produkte gewinnen an Bedeutung. Kurzlebige Einweg-LEDs, proprietäre Systeme und Produkte mit begrenzter Nutzungsdauer geraten zunehmend unter regulatorischen und wirtschaftlichen Druck.

 

Mindestanforderungen für LED Leuchtröhren nach
EU-Ökodesign-Verordnung 2019/2020

Parameter

Lichtausbeute

Lebensdauer L70

Schaltzyklen

Reparierbarkeit

Mindestwert 

~ 85-120 lm/W

15.000 h

≥ 15.000

nein

LED-Röhre  

140-180 lm/W

50.000-70.000 h

50.000-100.000

nein

GLT LED TUBE

✅ bis 210 lm/W

✅ 130.000 h

✅ > 1 Mio

✅ ja

Was ist eine Environmental Product 
Declaration (EPD)?

Eine Environmental Product Declaration (EPD)Environmental Product Declaration (EPD) ist eine nach ISO 14025 und EN 15804 verifizierte Typ III Umwelt-Produktdeklaration für Bauprodukte. Sie stellt die Umweltauswirkungen eines Produkts über den gesamten Lebenszyklus transparent dar – von Rohstoffen über Produktion, Transport und Nutzung bis zum Recycling.

In Deutschland werden die EPD´s vom  Institut Bauen und Umwelt e. VInstitut Bauen und Umwelt e. V. geprüft und verifiziert. Sie sind öffentlich verfügbar – als Datenblatt und in digitaler Form.

Bedeutung von EPDs für ESG, CSRD & öffentliche Auftraggeber

  • belastbare Grundlage für ESG-, CSRD- und Nachhaltigkeitsberichte.
  • anerkannte Bewertungsbasis für nachhaltiges Bauen.
  • objektive Entscheidungsgrundlage für Planer, Kommunen und Investoren.
  • gesunde Arbeitsumgebung.

EPD-Verifizierung bei German LED Tech

Die GLT LED TUBE ist EPD-verifiziert. Die EPD wurde erstellt durch das Fraunhofer Institut für Bauphysik (IBP) und verifiziert über das Institut Bauen und Umwelt e.V. 

Download EPD der GLT LED TUBEDownload EPD der GLT LED TUBE

Entscheider-Fazit:
worauf Betreiber achten sollten

  • RoHS: Leuchtstoffröhren seit August 2023 verboten.
  • IEC/EN 62776: verbindlicher Sicherheitsstandard für LED-Retrofit.
  • Ökodesign-Verordnung 2019/2020: Mindestanforderungen an u.a. Langlebigkeit, Energieeffizienz, Lichtausbeute, Reparierbarkeit.
  • EPD: Grundlage für messbare, verifizierte Umweltleistung von Bauprodukten.

👉 Der gesetzliche Rahmen bestätigt klar: Normgerechtes LED-Retrofit mit langlebigen, reparierbaren und recyclingfähigen Leuchtmitteln ist der neue Standard.

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