Normen & Gesetze beim Umstieg auf LED
Veröffentlicht am 18.12.2025
Inhaltsverzeichnis - Welche Gesetze gelten beim Umstieg mit LED-Retrofit?
- Welche Rolle spielt RoHS für die CE-Konformität?
- Welche Sicherheitsanforderungen gelten bei LED-Umrüstungen?
- Die EU-Ökodesign-Verordnung - Anforderungen zu Energieeffizienz, Lebensdauer, Reparierbarkeit
- Was ist eine Environmental Product Declaration (EPD)?
- Entscheider-Fazit: Worauf Betreiber achten sollten
Überblick - die wichtigsten LED-Normen und Richtlinien für LED-Retrofit
Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektronik
Sicherheitsnorm für
LED-Retrofit
Energieeffizienz, Lebensdauer & Reparierbarkeit
Umweltprodukterklärung & Nachhaltigkeit
Welche Rolle spielt RoHS für die CE-Konformität?
Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie ist die Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung von LED-Leuchtmitteln und LED-Leuchten, da sie den Einsatz bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten begrenzt.
Was ist RoHS?
Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU ("Restriction of Hazardous Substances")RoHS-Richtlinie 2011/65/EU ("Restriction of Hazardous Substances") beschränkt innerhalb der EU gefährliche Stoffe in Produkten, wie zum Beispiel Quecksilber in Elektro- und Elektronikgeräten.
Was bedeutet die CE-Kennzeichnung?
Das CE-Kennzeichen steht für „Conformité Européenne“, auf Deutsch „Europäische Konformität“. Es handelt sich um eine rechtlich verpflichtende Herstellererklärung. Mit dem Anbringen des CE-Kennzeichens bestätigt der Hersteller, dass das betreffende Produkt alle geltenden EU-Richtlinien und EU-Verordnungen erfüllt, die für seine Produktgruppe relevant sind. Im Fall von Leuchten und Leuchtmitteln sind das insbesondere Richtlinien zur elektrischen Sicherheit, elektromagnetischen Verträglichkeit sowie zur Ökodesign-Richtlinie.
Was RoHS & CE für Betreiber bedeuten
- Bei Änderungen an Beleuchtungsanlagen gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Es dürfen nur RoHS-konforme Leuchten und Leuchtmittel eingesetzt werden, um die CE-Konformität zu erhalten.
- Wer nicht RoHS-konforme Leuchtmittel weiter einsetzt, riskiert die Nichtkonformität der gesamten Anlage.
- Retrofit-Leuchtmittel nach IEC EN 62776 stellen sicher, dass Umrüstungen normkonform sind.
Verbot von Leuchtstoffröhren seit August 2023
Die aktuelle RoHS-Richtlinie 2011/65/EU verbietet den Einsatz von Quecksliber in Elektro- und Elektronikgeräten. Für T5- und T8-Leuchtstoffröhren, die Quecksilber enthalten, galten zeitlich befristete Ausnahmen. Diese Sonderregelung endete am 24. August 2023. Seitdem dürfen quecksilberhaltige Leuchtstoffröhren nicht mehr in Verkehr gebracht werden und gelten nicht mehr als CE-konform.
Welche Sicherheitsanforderungen gelten bei LED-Umrüstungen?
Die internationale Norm IEC/EN 62776 ist seit 2015 die maßgebliche Produktnorm für die 1:1-Umrüstung von zweiseitig gesockelten T5- und T8-Leuchtstoffröhren auf LED-Röhren mit gleichen Sockeln (T5/G5 und T8/G13). Die umgerüstete Leuchte muss mindestens genauso sicher betrieben werden wie zuvor – bei deutlich höherer Effizienz und Lebensdauer.
Was ist die Norm IEC EN 62776?
Die Norm IEC EN 62776 definiert Sicherheitsanforderungen für LED-Retrofit-Leuchtmittel, die als 1:1 Ersatz (Retrofit) für lineare Leuchtstofflampen in bestehende Leuchten eingesetzt werden. Sie regelt die
- elektrische Sicherheit
- Austauschbarkeit & Prüfverfahren
- zulässige Betriebsbedingungen
- Temperaturbereich zwingend –20 °C bis +60 °C
Welche LED-Retrofit-Verfahren gibt es?
LED-Retrofitlampen (für KVG)
KVG steht für konventionelles Vorschaltgerät. Bei Leuchten mit KVG erfolgt die 1:1-Umrüstung ohne Umbau der Leuchte:
- Starter wird durch Dummy ersetzt.
- Einsetzen der LED-Lampe/Leuchtröhre.
- Betrieb anschließend direkt an 230 V.
LED-Konversionslampen (für EVG)
EVG steht für elektronisches Vorschaltgerät. Bei Leuchten mit EVG wird das Vorschaltgerät in der Leuchte durch eine Elektrofachkraft stillgelegt:
- EVG wird über Konversions-Kit stillgelegt.
- Einsetzen der LED-Lampe/Leuchtröhre.
- Betrieb anschließend direkt an 230 V.
LED-Retrofit EVG/KVG nach IEC EN 62776LED-Retrofit EVG/KVG nach IEC EN 62776
Die EU-Ökodesign-Verordnung - Anforderungen zu Energieeffizienz, Lebensdauer, Reparierbarkeit
Die Verordnung (EU) 2019/2020 (Ecodesign für Lichtquellen)Verordnung (EU) 2019/2020 (Ecodesign für Lichtquellen) definiert Mindestanforderungen an Energieeffizienz, Lebensdauer und Zuverlässigkeit für Lichtquellen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Diese wird zukünftig durch die EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR)EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) erweitert. Langlebige, reparierbare und standardkonforme Produkte gewinnen an Bedeutung. Kurzlebige Einweg-LEDs, proprietäre Systeme und Produkte mit begrenzter Nutzungsdauer geraten zunehmend unter regulatorischen und wirtschaftlichen Druck.
Mindestanforderungen für LED Leuchtröhren nach
EU-Ökodesign-Verordnung 2019/2020
Parameter
Lichtausbeute
Lebensdauer L70
Schaltzyklen
Reparierbarkeit
Mindestwert
~ 85-120 lm/W
15.000 h
≥ 15.000
nein
LED-Röhre
140-180 lm/W
50.000-70.000 h
50.000-100.000
nein
GLT LED TUBE
✅ bis 210 lm/W
✅ 130.000 h
✅ > 1 Mio
✅ ja
Was ist eine Environmental Product
Declaration (EPD)?
Eine Environmental Product Declaration (EPD)Environmental Product Declaration (EPD) ist eine nach ISO 14025 und EN 15804 verifizierte Typ III Umwelt-Produktdeklaration für Bauprodukte. Sie stellt die Umweltauswirkungen eines Produkts über den gesamten Lebenszyklus transparent dar – von Rohstoffen über Produktion, Transport und Nutzung bis zum Recycling.
In Deutschland werden die EPD´s vom Institut Bauen und Umwelt e. VInstitut Bauen und Umwelt e. V. geprüft und verifiziert. Sie sind öffentlich verfügbar – als Datenblatt und in digitaler Form.
Bedeutung von EPDs für ESG, CSRD & öffentliche Auftraggeber
- belastbare Grundlage für ESG-, CSRD- und Nachhaltigkeitsberichte.
- anerkannte Bewertungsbasis für nachhaltiges Bauen.
- objektive Entscheidungsgrundlage für Planer, Kommunen und Investoren.
- gesunde Arbeitsumgebung.
EPD-Verifizierung bei German LED Tech
Die GLT LED TUBE ist EPD-verifiziert. Die EPD wurde erstellt durch das Fraunhofer Institut für Bauphysik (IBP) und verifiziert über das Institut Bauen und Umwelt e.V.
Entscheider-Fazit:
|
Konkrete Empfehlungen nach Einsatzbereich
Sind Ihre LED-Retrofits wirklich norm- & rechtskonform?
Wir prüfen, ob Ihre LED-Umrüstung rechtssicher, normkonform und technisch korrekt umgesetzt ist –
und zeigen mögliche Optimierungen auf.